Aktualisierte Empfehlung der Covid-Impfung für Kinder ab dem 5. Lebensjahr

Am 24. Mai 2022 hat die Ständige Impfkommission (STIKO) eine neue Empfehlung zur Covid-Impfung für Kinder ab dem 5. Lebensjahr veröffentlicht. Diese ist in einem Faktenblatt sehr übersichtlich zusammengefasst. Dieses ist unter folgendem Link zugänglich: RKI-Faktenblatt zur COVID-19-Impfung bei Kindern und Jugendlichen

Zusammengefasst lautet die Stiko-Empfehlung für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren:

•    Alle gesunden Kinder ab dem 5. Lebensjahr sollen eine Dosis eines mRNA-Impfstoffes erhalten. Ab dem 5. Lebensjahr ist der Impfstoff von Biontech zugelassen, der von Moderna ab dem 6. Lebensjahr.
•    Alle gesunden Kinder, die eine Covid-19-Infektion hatten, sollen frühestens 3 Monate nach der Infektion ebenfalls einmalig gegen Covid-19 geimpft werden. Der Grund hierfür ist die Tatsache, dass eine Infektion nur Schutz gegen die Variante, welche die Infektion ausgelöst hat, hinterlässt.  
•    Alle gesunden Kinder, in deren engem häuslichen Umfeld Personen mit einem hohen Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf leben, sollen 2 Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff erhalten.
•    Alle chronisch kranken Kinder sollen 2 Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff erhalten.
•    Alle Kinder und Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr sollen 2 Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff erhalten und nach 3 bis 6 Monaten eine 3. Dosis als Boosterimpfung.

Im Impfzentrum des Landkreises Limburg-Weilburg, Auf der Heide 3 in Dietkirchen, sind die benannten Impfstoffe vorrätig. Das Impfzentrum ist dienstags und mittwochs von 8 bis 12 Uhr, donnerstags von 14 bis 18 Uhr und freitags von 14 bis 20 Uhr geöffnet. Während dieser Öffnungszeiten können Sie ohne Termin mit Ihren Kindern zur Impfung kommen. Bitte bringen Sie die Versichertenkarte der Krankenkasse und, so vorhanden, den Impfpass mit. Alle benötigten Formulare sind vor Ort vorrätig oder können unter:

www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

heruntergeladen werden. Diesem Link folgend, finden Sie die Aufklärungs- und Einwilligungsbögen auch in verschiedenen Sprachen.