Aktuelle Informationen des Landkreises Limburg-Weilburg zum Corona-Virus 07.12.2022

Limburg-Weilburg. Die Kreisverwaltung teilt mit, dass im Landkreis Limburg-Weilburg mit Stand Mittwoch, 7. Dezember 2022, 0 Uhr, 160 Personen aktiv mit dem Corona-Virus infiziert sind. Sie verteilen sich auf Limburg (40), Bad Camberg (18), Selters (13), Runkel (12), Weilmünster (11), Weilburg (9), Waldbrunn (8), Villmar (7), Brechen (7), Hadamar (6), Beselich (6), Dornburg (6), Löhnberg (4), Mengerskirchen (3), Hünfelden (3), Weinbach (2), Elbtal (2), Elz (2) und Merenberg (1). Insgesamt gab es bislang 83.490 bestätigte Fälle (+ 356 zur Vorwoche), 82.950 Personen sind inzwischen genesen (+ 353 zur Vorwoche). 380 Personen sind leider in Verbindung mit dem Corona-Virus verstorben (+ 5 zur Vorwoche). In den Krankenhäusern des Landkreises befinden sich aktuell 18 mit dem Corona-Virus infizierte Personen im Normalpflegebett und 3 Personen im Intensivbett. Um eine bestmögliche Versorgung der Corona-Patientinnen und -Patienten zu gewährleisten, kann es zu Verlegungen zwischen den Krankenhäusern kommen. Die Hospitalisierungs-Inzidenz in Hessen beträgt 4,92.
Die Inzidenz beträgt 164,4. Die Inzidenz beschreibt die innerhalb von 7 Tagen neu aufgetretene Anzahl an Infektionen mit dem Corona-Virus pro 100.000 Einwohner. Für die Berechnung der Inzidenz des Landkreises Limburg-Weilburg geht das Robert-Koch-Institut von der Bevölkerungszahl 172.291 aus.
Im Landkreis Limburg-Weilburg haben bislang insgesamt 136.964 Menschen die Erstimpfung erhalten (79,5 Prozent), 135.599 sind vollständig geimpft (78,7 Prozent), 110.218 wurden mit der Drittimpfung bedacht (64,0 Prozent). Die Impfzahlen setzen sich zusammen aus Erst-, Zweit-, Einmal- und Drittimpfungen im Impfzentrum Limburg, in Arztpraxen und im Impfzentrum Wiesbaden.
Die Öffnungszeiten des Impfzentrums Limburg-Weilburg, Auf der Heide 3, 65553 Limburg:
Dienstag: 8 bis 12 Uhr; Mittwoch: 8 bis 12 Uhr; Donnerstag: 14 bis 18 Uhr; Freitag: 14 bis 18 Uhr. Die Leitung des Impfzentrums bittet um Vereinbarung eines Termins unter dem Link: www.terminland.eu/impfzentrum-limburg-weilburg/.
Vor Ort werden alle zurzeit in Deutschland zugelassenen Impfstoffe, einschließlich der neuen an die Omikron-Variante BA1 und BA4/5 angepassten, vorgehalten. Es werden weiterhin Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen für Bürger ab 5 Jahren nach der jeweils gültigen Empfehlung der STIKO (Ständige Impfkommission) durchgeführt. Alle nötigen Formulare können ausgefüllt mitgebracht werden, sind aber auch vor Ort erhältlich.
Mitzubringen sind:
•    die Krankenversicherungskarte
•    der Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis
•    und – wenn vorhanden – der Impfpass
Jugendliche ab 16 Jahren können ohne Begleitung Erwachsener geimpft werden, allerdings muss der Anamnese- und Einwilligungsbogen von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Bitte beachten Sie die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Personen zwischen 18 und 50 Jahren, die eine Grundimmunisierung mit dem Totimpfstoff Valneva wünschen, werden vorab gebeten, mit dem Impfzentrum per E-Mail Kontakt aufzunehmen: impfzentrum@limburg-weilburg.de

Sollten Sie ein positives Testergebnis (PCR, Antigen oder Selbsttest) erhalten, informieren Sie Ihre Kontaktpersonen. Bei symptomatischer Erkrankung ist gemäß der Hessischen Landesverordnung eine häusliche Isolierung von fünf Tagen dringend empfohlen. Bei einem positiven Test ohne Symptome sind Sie für fünf Tage außerhalb Ihrer Wohnung verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz, besser eine FFP2-Maske, zu tragen. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie im Freien durchgehend den Abstand von 1,50 m zu anderen Personen einhalten können. Sie dürfen Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime oder vergleichbare medizinische Einrichtungen in dieser Zeit nicht betreten. Für Beschäftigte, beispielsweise in medizinischen Einrichtungen, besteht für fünf Tage ein Betretungs- und Beschäftigungsverbot. Bitte informieren Sie in jedem Fall umgehend Ihren Arbeitgeber über das positive Testergebnis und klären Sie, welche individuellen Anordnungen für den jeweiligen Betrieb gelten. Ausführliche Informationen finden Sie auf www.hessen.de oder www.landkreis-limburg-weilburg.de.