Aktuelle Informationen zum Thema Heizkostenzuschuss durch das Land Hessen

Was wird bezuschusst?
-    Der Zuschuss gilt für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas.

Wer erhält den Zuschuss?
-    Den Zuschuss gibt es nur für Heizöl-, Pellet- und Flüssiggaskäufe, die zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 getätigt wurden.
Wer früher oder später gekauft hat, geht leer aus.

-    Der Kaufpreis muss im Vergleich zu den festgelegten Referenzwerten (siehe Rechenbeispiel) mindestens doppelt so hoch sein.

Wie hoch ist der Zuschuss?

-    Der Zuschuss beträgt 80 Prozent der Mehrkosten (mindestens 100 Euro), die über den doppelten Preis hinausgehen. Aber maximal 2000 Euro.

-    Ein Rechenbeispiel finden Sie auf hessen.de/presse/haertefallhilfe-fuer-energiekosten unter dem Reiter „Wie hoch ist die Härtefallhilfe?“

Wo beantrage ich den Zuschuss?
-    Den Zuschuss gibt es nur auf Antrag. Rechnungen müssen vorgelegt werden.

-    Die Antragsplattform soll bis zum 1. Mai 2023 online freigeschaltet werden.

-    Aktuelle Informationen stellt das Land Hessen unter hessen.de/energiepreisbremsen oder unter wirtschaft.hessen.de zur Verfügung.