Was wird bezuschusst?
- Der Zuschuss gilt für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas.
Wer erhält den Zuschuss?
- Den Zuschuss gibt es nur für Heizöl-, Pellet- und Flüssiggaskäufe, die zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 getätigt wurden.
Wer früher oder später gekauft hat, geht leer aus.
- Der Kaufpreis muss im Vergleich zu den festgelegten Referenzwerten (siehe Rechenbeispiel) mindestens doppelt so hoch sein.
Wie hoch ist der Zuschuss?
- Der Zuschuss beträgt 80 Prozent der Mehrkosten (mindestens 100 Euro), die über den doppelten Preis hinausgehen. Aber maximal 2000 Euro.
- Ein Rechenbeispiel finden Sie auf hessen.de/presse/haertefallhilfe-fuer-energiekosten unter dem Reiter „Wie hoch ist die Härtefallhilfe?“
Wo beantrage ich den Zuschuss?
- Den Zuschuss gibt es nur auf Antrag. Rechnungen müssen vorgelegt werden.
- Die Antragsplattform soll bis zum 1. Mai 2023 online freigeschaltet werden.
- Aktuelle Informationen stellt das Land Hessen unter hessen.de/energiepreisbremsen oder unter wirtschaft.hessen.de zur Verfügung.