Aktualisierte Informationen zum Thema Heizkostenzuschuss
Sie finden untenstehend eine Übersicht zu den Voraussetzungen für den Antrag und Links zum Land Hessen.
Das Online-Formular zur Antragstellung wird ab 4. Mai 2023 freigeschaltet.
Was wird bezuschusst?
- Der Zuschuss gilt für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas.
Wer erhält den Zuschuss?
- Den Zuschuss gibt es nur für Heizöl-, Pellet- und Flüssiggaskäufe die zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 getätigt wurden.
Wer früher oder später gekauft hat, geht leer aus.
- Der Kaufpreis muss im Vergleich zum Referenzwert (letzter Einkaufspreis aus Vorjahr) mindestens doppelt so hoch sein.
Wie hoch ist der Zuschuss?
- Der Zuschuss beträgt 80 Prozent der Mehrkosten (mindestens 100 Euro), die über den doppelten Preis hinausgehen. Aber maximal 2000 Euro.
- Rechner und Antragsplattform finden sich hier:
https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/
Wo beantrage ich den Zuschuss?
- Den Zuschuss gibt es nur auf Antrag. Rechnungen müssen vorgelegt werden.
- Die Antragsplattform soll ab dem 4. Mai 2023 online freigeschaltet werden.
- Aktuelle Informationen stellt das Land Hessen unter https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN