Bundeswarntag am 14. September 2023

Was ist der bundesweite Warntag?

Der bundesweite Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund und Ländern. Er soll jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September unter Beteiligung der Kommunen durchgeführt werden.
Im Jahre 2023 wird der bundesweite Warntag am Donnerstag, dem 14. September um 11 Uhr stattfinden. Zweck der Probe ist ausdrücklich, Schwachstellen im Warnsystem zu finden, um diese im Nachgang zu beseitigen und das System für den Ernstfall stabiler und effektiver zu machen.

Erstmals fand der bundesweite Warntag im Jahr 2020 statt, welcher zudem mit der Einführung des neuen Warnkanals Cell Broadcast (CB) ergänzt, dann zuletzt am 8.Dezember 2022 (Sonderwarntag 2022), bundesweit erfolgreich getestet werden konnte. Die Probewarnung wird in Form eines Warntextes um 11 Uhr an alle Warnmultiplikatoren geschickt, die an das Modulare Warnsystem (MoWaS) angeschlossen sind (zum Beispiel Rundfunkanstalten und Medienunternehmen). Über das MoWaS werden auch direkt angeschlossene Warnmittel wie die vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) betriebene Warn-App NINA ausgelöst.

Parallel dazu werden auf Ebene der Länder und der am Warntag teilnehmenden Kommunen verfügbare zusätzliche, das heißt nicht an MoWaS angeschlossene kommunale Warnmittel (wie beispielsweise Sirenen, digitale Stadtinformationstafeln und Lautsprecherwagen) probeweise aktiviert werden.

Welche zusätzlichen Warnkanäle vor Ort tatsächlich zur Verfügung stehen und am Warntag genutzt werden, wird von den Kommunen im Vorfeld des Warntags bekanntgegeben.
Nach dem Motto „Aus der Praxis lernen“ sollen mit der Probewarnung die Abläufe im Fall einer Warnung mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren getestet werden. Deswegen wird der Prozess von der Auslösung einer Warnmeldung beispielsweise durch Leitstellen bis hin zum Empfang der Warnmeldung auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger (über zum Beispiel Cell Broadcast, Warn-Apps, Radio, digitale Stadtinformationstafeln) probeweise durchgespielt und somit auch die Funktion einzelner Warnmittel überprüft. Mit Warnmittel sind den Menschen zur Verfügung stehende „Endgeräte“ oder Anwendungen gemeint, wie zum Beispiel Radio und Fernsehen, Internetseiten, Social Media, digitale Stadtinformationstafeln, Warn-Apps, Lautsprecherwagen oder Sirenen. Auf diese Weise können mögliche auftretende Herausforderungen oder Probleme identifiziert und im Nachgang entsprechend behoben werden, einerseits von den jeweiligen Betreibenden der Warnsysteme und andererseits von den für die Warnmittel Verantwortlichen wie den Redaktionen in den Rundfunksendern, den Herstellern von Mobilfunktelefonen und deren Betriebssystemen.

Der Bundesweite Warntag dient dazu, die Menschen in Deutschland zu informieren und sie vertraut zu machen mit dem Thema Warnung der Bevölkerung. Dabei stehen folgende Aspekte im Mittelpunkt:
• Wovor wird gewarnt?
• Wie wird gewarnt?
• Wer warnt?
• Was können Sie tun?

Durch den Warntag sollen die Menschen in Deutschland auch motiviert werden, auf die in jeder Warnmeldung enthaltenen Handlungsempfehlungen zu achten und sich aktiv mit dem Aspekt des Selbstschutzes zu beschäftigen.


Über die Sirenen mit Digitaler Sirenen-Empfangssteuereinrichtungen wird um 11 Uhr der Signalton Warnung vor Gefahren (Eine Minute auf- und abschwellender Ton) in den Kommunen

Dornburg, Elbtal, Elz, Hünfelden und Selters/Taunus gesendet.

Um 11.45 Uhr wird Entwarnung (Eine Minute Dauerton) gegeben.

Bei Sirenen mit Analoger Sirenen-Empfangssteuereinrichtungen wird um 11 Uhr die Warnung Feueralarm (3 x 15 Sekunden Dauerton) gesendet.

Das in den Kommunen

Beselich, Brechen, Bad Camberg, Hadamar, Limburg, Löhnberg, Mengerskirchen, Merenberg, Runkel, Villmar, Waldbrunn, Weilburg, Weilmünster und Weinbach.

Hier gibt es keine Entwarnung.