Corona-Mutation: Elf weitere Fälle im Landkreis Limburg-Weilburg

Limburg-Weilburg. Durch die flächendeckenden Untersuchungen in allen Laboren sind dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Limburg-Weilburg neben den drei Betroffenen im Seniorenzentrum St. Georg in Limburg inzwischen kreisweit elf weitere Fälle bekannt, in denen eine Mutation 501 und die Deletion 69/70 des Corona-Virus nachgewiesen wurden. Dies ist in allen Fällen ein deutlicher Hinweis auf die britische Variante B.1.1.7. Es liegt in allen Fällen noch kein endgültiges Sequenzierungsergebnis vor. Auf Grund der erhöhten Ansteckungsfähigkeit wurden seitens des Gesundheitsamtes jedoch sofort Maßnahmen ergriffen. Oberstes Ziel ist es dabei, die Weiterverbreitung zu verhindern: Die von der Mutation betroffene Person wird erst nach einem negativen PCR aus der Isolierung entlassen. Der dafür notwendige Abstrich erfolgt bei mindestens 48-stündiger Symptomfreiheit frühestens am Tag 14. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses bleibt die Quarantäneanordnung bestehen. Ist die PCR noch positiv, wird die Quarantäne um insgesamt eine Woche auf dann 21 Tage verlängert. Am Tag 21 erfolgt eine erneute PCR, die Quarantäne bleibt bis zum Vorliegen des Ergebnisses bestehen. Das Prozedere wiederholt sich bis zum negativen PCR oder einer gut geprüften Einzelfallentscheidung durch einen Arzt. Falls die Quelle bekannt ist, die die mit der Mutation infizierte Person angesteckt hat, wird auch diese Person erneut in Quarantäne genommen und mittels PCR abgestrichen, da inzwischen deutlich wird, dass die mit der Mutation Infizierten das Virus oft noch über mehrere Wochen in infektiöser Form ausscheiden können, ohne symptomatisch zu sein. Auch mit einer noch davorliegenden, sicher bekannten Quelle wird ebenso verfahren. Kontaktpersonen der Kategorie 1 von den vermutlich mit der Mutation infizierten Personen werden am Ende der Quarantäne mittels PCR abgestrichen.
Kontaktpersonen der Kategorie 2 wird eindringlich erläutert, welche Folgen diese Einstufung hat (Kontaktminimierung, aufmerksame Selbstbeobachtung, Symptomprotokoll, sofortiges Melden beim Auftreten von Symptomen für den Zeitraum von 14 Tagen). Es erfolgt zusätzlich eine schriftliche Mitteilung über die Maßnahmen. Sollten Kontaktpersonen der Kategorie 2 symptomatisch werden, wird auch hier sofort die Ermittlung aufgenommen, ohne auf das Abstrichergebnis zu warten.
Auch mit den Krankenhäusern, in denen an Corona erkrankte Personen behandelt werden, steht der Landkreis in engem Kontakt. Gemeinsam wurden Maßnahmen erörtert, die dazu beitragen sollen, die Ausbreitung der Mutationen so weit als möglich zu begrenzen. „Die Infektionszahlen sinken, gerade deswegen geht unser Appell an unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger: Halten Sie Hygiene- und Abstandsregeln bitte konsequent ein, damit wir gemeinsam diese hoffnungsvolle Entwicklung weiter voranbringen können“, betonten Landrat Michael Köberle und der Erste Kreisbeigeordnete Jörg Sauer nach einem Gespräch mit den Leitungen der Krankenhäuser. Denn diese leisteten gerade in der Pandemie eine unverzichtbare Arbeit, die nicht durch das vermehrte Auftreten von Corona-Mutationen gefährdet werden dürfe.