Corona-Regelungen: Das gilt ab Mittwoch im Landkreis Limburg-Weilburg

Limburg-Weilburg. Der Landkreis Limburg-Weilburg hat am Dienstag, 1. Juni 2021, an fünf aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von 50 unterschritten. Daraus ergibt sich, dass der Landkreis ab Mittwoch, 2. Juni 2021, in die Stufe 2 der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen rückt. Irrtümlich wurde zeitweise vom Land Hessen auf der Homepage des Sozialministeriums bereits ein Erreichen der Stufe 2 angegeben; das Land hat dies zwischenzeitlich aber korrigiert. 

Zum besseren Verständnis werden die ab Mittwoch, 2. Juni 2021, geltenden Corona-Regelungen schlagwortartig genannt, ohne auf jedes Detail der gesetzlichen Regelungen einzugehen:

Kita
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Schule
Jahrgangsstufen 1-13: Präsenzunterricht (eingeschränkter/angepasster Regelbetrieb) mit Testpflicht zweimal pro Woche.

Alten- und Pflegeheime
Bisherige Regelung: Vollständig geimpfte Personen und Genesene brauchen keinen Test mehr (gilt bereits ab 12. Mai 2021)
keine Maskentragepflicht bei Besuchen von vollständig geimpften Bewohnenden im Bewohnerzimmer (gilt bereits ab 12. Mai 2021)
keine Beschränkung der Besucherzahl pro Tag (gilt bereits ab 15. Mai 2021).

Kinder- und Jugendarbeit (inkl. Ferienbetreuung)
In Gruppen bis 50 Personen möglich. Betreuungspersonen sowie Geimpfte und Genesene zählen nicht mit (gilt ab 29. Mai 2021).

Kontaktregeln
Zwei Hausstände (unbegrenzte Zahl) oder 10 Personen über 14 Jahren unabhängig vom Hausstand (plus Geimpfte/Genesene).

Alkoholkonsum
Verbot auf publikumsträchtigen Plätzen (außerhalb der Gastronomie).

Erweiterte Maskenpflicht
Alle öffentlich zugänglichen Gebäude, Fußgängerzonen, generelle Empfehlung der medizinischen Maske in Innenräumen und immer, wenn die Mindestabstände nicht gehalten werden können.

Veranstaltungen, (größere) Zusammenkünfte, Kulturangebote (Kino, Theater, Konzerte)
Zulassung von Veranstaltungen bis 200 (ungeimpfte) Teilnehmer außen und 100 (ungeimpfte) Teilnehmer mit tagesaktuellem Test (nur noch innen, außen nur noch eine Empfehlung) und strengen Abstands- und Hygienevorgaben sowie Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch), das Gesundheitsamt kann ausnahmsweise eine höhere Teilnehmerzahl bei Gewährleistung der kontinuierlichen Überwachung der Einhaltung der übrigen Voraussetzungen gestatten.

ÖPNV und öffentlicher Fernverkehr
Maskenpflicht.

Arbeitsgestaltung
Regeln aus der Bundesnotbremse bis 30.6.

Freizeit- und Amateursport
Generelle Zulassung von Mannschaftssport unter strengen Hygienevorgaben - Empfehlung: tagesaktueller Test; Öffnung Schwimmbäder, Thermalbäder, Saunen und ähnliche Einrichtungen mit Personenbegrenzung und Zutrittsregelung sowie Terminvereinbarung, ebenfalls Testempfehlung.

Spielbanken, Spielhallen, Wettvermittlungsstellen
Öffnung mit tagesaktuellem Test und strengen Abstands- und Hygieneregeln (Maskenpflicht für Personal sowie Gäste bis zum Platz, ausreichend Tischabstände, Tischregeln entsprechend Kontaktregel), Sitzplatzpflicht und Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch).

Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Öffnung aller Innenräume von Freizeiteinrichtungen (z.B. auch Freizeitparks) mit tagesaktueller Testempfehlung und Abstands- und Hygienevorgaben.

Verkaufsstätten, Einzelhandel
Öffnung des gesamten Einzelhandels nach den Regeln für Geschäfte der Grundversorgung plus Empfehlung tagesaktueller Test, Maskenpflicht.

Clubs, Diskotheken
Öffnung als Bar/Gastronomie mit tagesaktuellem Test, siehe unten.

Gastronomie
Öffnung der Innengastronomie mit tagesaktuellem Test und strengen Abstands- und Hygieneregeln (Maskenpflicht für Personal sowie Gäste bis zum Platz, ausreichend Tischabstände, Tischregeln entsprechend Kontaktregel), Sitzplatzpflicht und Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch). Außengastronomie: mit Auflagen geöffnet: Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten, aktueller Test empfohlen.

Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze
Unter Auflagen geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen: Auslastung maximal 75 Prozent, Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche.

Hochschulen
Hybridbetrieb mit Fokus auf mehr Präsenz.

Körpernahe Dienstleistungen
Strenge Hygienevorgaben, Terminpflicht und Kontaktdatenerfassung, tagesaktueller Test als Empfehlung.

Prostitutionsstätten
Geschlossen.

Ausgangsbeschränkungen
Keine.

Die automatisierte Nachverfolgung von Kontakten ist ein Schlüssel zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die verschiedenen Apps sind für Bürgerinnen und Bürger in den App-Stores der jeweiligen Handy-Betriebssysteme verfügbar. Betreiber von Einrichtungen können sich ebenfalls bei den Anbietern der Kontaktnachverfolgungs-Apps registrieren und damit die Arbeit des Gesundheitsamtes erleichtern.