Durch Aufnahme auf Nachrückerliste entsteht kein Anspruch auf Impfung

Limburg-Weilburg. Mit Freude stellt die Leitung des Impfzentrums des Landkreises Limburg-Weilburg fest, dass weniger als einen Tag nach der Veröffentlichung des Postfachs standby(at)limburg-weilburg.de bereits über 1.400 Anträge (Tendenz stark steigend) zur Aufnahme auf die Nachrückerliste eingegangen sind. Die Leitung bittet an dieser Stelle um Verständnis, dass aufgrund des hohen Aufkommens, abgesehen von der automatisierten Eingangsbestätigung, nur in Einzelfällen individuelle Rückmeldungen gegeben werden können. Durch die Aufnahme auf die Nachrückerliste entsteht kein Anspruch auf eine Impfung beziehungsweise auf die Auswahl eines bestimmten Wirkstoffs. Maßgebend ist auch weiterhin der offizielle Weg über die Terminvergabe des Landes Hessen. Die Nachrückerliste stellt keinen Sonderweg abseits der Terminvergabe des Landes dar, sondern dient lediglich der Verhinderung des Verfalls von Impfstoffen. Eine Garantie zur Impfung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes erwächst dadurch nicht.