Erste Nachweise der Blauzungenkrankheit im Landkreis Limburg-Weilburg

In zwei Hobbyschafhaltungen im Landkreis Limburg-Weilburg wurde die Blauzungenkrankheit festgestellt.Foto Pixabay.com/manfredrichter

Limburg-Weilburg. In zwei Hobbyschafhaltungen im Landkreis Limburg-Weilburg ist am 6. August das Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) nachgewiesen worden. Damit hat die durch Gnitzen (kleine, Blut saugende Stechmücken) übertragbare Viruserkrankung nun auch unseren Landkreis erreicht. Wiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer) sind die empfänglichen Tierarten für die meist akut verlaufende Erkrankung. Die Tiere können hohes Fieber entwickeln und zeigen teilweise unspezifische weitere Krankheitssymptome bis hin zum Tod der Tiere. Hohe Tierverluste oder auch langwierige Krankheitsverläufe können die Folge einer BTV-Infektion sein.

Für den Menschen ist die Erkrankung nicht gefährlich, Fleisch und Milchprodukte empfänglicher Tiere können ohne Bedenken verzehrt werden.

Die für die Blauzungenkrankheit verantwortliche Virusgruppe besteht aus vielen verschiedenen Virus-Untertypen. Während in der Vergangenheit die Serotypen 4 und 8 in Deutschland die Infektionen hervorgerufen haben, ist seit Herbst 2023 der Serotyp 3 die Ursache des grassierenden Seuchengeschehens.

Die Übertragung der Infektion verläuft, anders als bei anderen Tierseuchen, ausschließlich über die Gnitzen. Saugt eine solche Stechmücke von einem infizierten Tier Blut, kann die Gnitze die Infektion so auf das nächste von ihr gestochene Tier übertragen. Die Mücken können mit dem Wind über weite Strecken getragen werden und so auch infiziertes Blut weit verbreiten.

Der Verdacht auf eine BTV-Infektion ist dem Veterinäramt zu melden, erkrankte oder auffällige Tiere sollten durch die praktizierenden Kolleginnen und Kollegen untersucht und auch behandelt werden.  

 

Jeder Tierhalter ist nach dem Tiergesundheitsgesetz in der Pflicht, alle Maßnahmen zu ergreifen, damit die Infektion eingedämmt und die Tierseuche nicht verschleppt wird.  Deshalb ist der Schutz der empfänglichen Tiere vor diesen Insekten die erste und wichtigste Maßnahme im eigenen Tierbestand. Einen sofort wirksamen Schutz kann durch Insekten vertreibende Mittel, so genannte Repellentien, die auf die Haut der Tiere aufgetragen werden, erzielt werden. Für einen nachhaltigen Schutz des Tierbestandes sind Impfungen der empfänglichen Tiere unbedingt anzuraten. Die Impfungen werden durch die Tierseuchenkasse bezuschusst.

 

Interessierte finden weitere aktuelle Informationen zur Blauzungenkrankheit auf folgenden Internetseiten:

Friedrich-Löffler-Institut (FLI): https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/

Hessisches Landwirtschaftsministerium (HMLU): https://landwirtschaft.hessen.de//tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/blauzungenkrankheit

Hessisches Landeslabor (LHL): https://llh.hessen.de/tier/schafe-und-ziegen/haltung-schafe-und-ziegen/gefahr-der-blauzungenkrankheit-mit-impfung-gegen-btv-3-begegnen/

Hessische Tierseuchenkasse (HTSK): https://hessischetierseuchenkasse.de/

 

Gerne können sich Tierhalter bei Fragen auch direkt an das Veterinäramt (Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz) telefonisch oder per Mail wenden (Tel: 06431-296 5869, Mail: poststelle.avv(at)limburg-weilburg.de)