Erstmals Förderung bei der Umstellung auf Öko-Landbau

Verbraucherinnen und Verbraucher kaufen immer häufiger Bio-Lebensmittel. Während der Pandemie hat die Nachfrage noch einmal zugenommen. Dieser Trend motiviert zunehmend hessische Landwirtinnen und Landwirte dazu, ihren Betrieb auf den ökologischen Landbau umzustellen. Auch durch die Förderung der Landesregierung stieg die ökologisch bewirtschaftete Agrarfläche in Hessen in den letzten Jahren stetig an. Diese beträgt mittlerweile 16 Prozent der gesamten Agrarfläche. Auf über 120.000 Hektar werden hessische Bio-Lebensmittel angebaut. Bis 2025 strebt die hessische Landesregierung einen Anteil von 25 Prozent an. Daher werden für den Ökolandbau in Hessen zusätzliche Anreize gesetzt und die Betriebe erstmals auch in der Phase der Umstellung gefördert.
Mit der neuen Umstellungsprämie werden landwirtschaftliche Betriebe, die auf den ökologischen Landbau umstellen wollen, unterstützt. In der Umstellungsphase fallen für die Betriebe Kosten für Kontrollen und Zertifizierungen sowie Ausgaben für die Aufnahme und Mitgliedschaft bei anerkannten Bioverbänden an, während sie noch nicht von höheren Bio-Preisen für ihre Produkte profitieren. Diese anfallenden Kontroll- und Zertifizierungskosten können mit der neuen Prämie gefördert werden. Je Betrieb kann eine Prämie von jährlich bis zu 3.000 Euro über einen maximal dreijährigen Umstellungszeitraum beantragt werden.  
Die Umstellungsprämie ist ein Baustein des Ökoaktionsplans Hessen 2020-2025 und ergänzt die Förderung HALM B1 (Flächenprämie) für die ökologische Bewirtschaftung des Gesamtbetriebs. Hessische Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen, kurz HALM, beschreiben die Grundförderung für ökologisch wirtschaftende Betriebe, sowohl für die, die umstellen, als auch für die, die bereits länger ökologisch wirtschaften. Diese Förderung wird von der EU gewährt und jedes Jahr beim Landkreis Limburg-Weilburg (Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz) beantragt und von dort bewilligt.
Für interessierte Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter ist es wichtig zu beachten, dass der Vertrag mit einer Kontrollstelle oder einem Öko-Verband erst nach dem Antrag und der Bestätigung der Teilnahme an der Umstellungsprämie geschlossen werden darf. 
Umstellungsinteressierte Betriebe können sich bereits vorher über die Vorgaben der Öko-Verordnung informieren, beispielsweise unter www.llh.hessen.de/oeko-umsteller. Eine fachliche Beratung bietet das Beratungsteam Ökologischer Landbau des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen. Die Antragsunterlagen können Sie bei der Bewilligungsstelle des RP Gießen (Dezernat 51.1, Schanzenfeldstraße 8, 35578 Wetzlar, umstellungspraemie@rpgi.hessen.de) anfordern.
Für weitere Informationen steht Ihnen auch das Projektmanagement der Ökomodell-Region Nassauer Land gerne zur Verfügung, Mail: oekomodellregion@limburg-weilburg.de, Telefon: 06431-296-5808.
Pressekontakt:
Sander Hoogendam
Projektmanagement Ökomodell-Region Nassauer Land
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