Februar 2023: Die Blauzungensituation entspannt sich, weitere Bundesländer und Landkreise gelten als BT-frei

Limburg-Weilburg. Nachdem Ende Juli 2022 für uns alle recht unerwartet ganz Hessen als „frei von Blauzungenkrankheit" (BT) eingestuft worden war, bestand für die Tierhalter, die Tiere in dem noch nicht freien Rheinland-Pfalz auf den Sommerweiden stehen hatten, eine wirkliche „Grenze“ bezüglich des Tierverkehrs zwischen den beiden Bundesländern.

Seit Ende Januar 2023 ist diese imaginäre Grenze gefallen. Mit der entsprechenden EU-Verordnung (2023/150 vom 20.Januar 2023) gelten nun folgende Bundesländer und Landkreise offiziell als „frei von Blauzungenkrankheit“:

Es sind die Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Nur in Rheinland-Pfalz sind noch nicht alle Landkreise und kreisfreien Städte als frei eingestuft.

Mit Stand vom 26. Januar 2022 gelten

folgende Landkreise als frei: Ahrweiler, Altenkirchen, Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Cochem-Zell, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz und Westerwaldkreis.

Folgende Städte gelten als frei von der Blauzungenkrankheit: Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Koblenz, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Worms und Zweibrücken.

Durch die Anerkennung der genannten Gebiete als „Blauzungenfreie Gebiete“ kann nun der Handel zwischen den Landkreisen und der „kleine Grenzverkehr“ zum Beispiel auf die Weiden im Westerwald wieder entspannter erfolgen.

Aber es gilt auch zu beachten, dass die in dieser Aufzählung nicht aufgeführten Landkreise weiterhin als Restriktionszonen gelten; damit unterliegen Tiere aus diesen Gebieten weiterhin den bekannten und schon seit mehreren Jahren zu beachtenden Verbringungsvorgaben (Verbringen in freie Gebiete ist nur bei geimpften Tieren möglich!)

Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz empfiehlt jedem Rinderhalter und auch jedem Schaf- und Ziegenhalter dringend, weiterhin seine Tiere impfen zu lassen.

Denn wenn es auch derzeit keine weiteren Einschränkungen hinsichtlich BT für das Verbringen von Tieren aus unserem Landkreis gibt, muss bei einem erneuten Fall von Blauzungeninfektion wieder mit erheblichen Einschränkungen im Tierverkehr gerechnet werden. Das bedeutet, dass, mit Stand von heute, dann ausnahmslos nur geimpfte Tiere (einschließlich Kälber aus geimpften Müttern) noch aus den Restriktionszonen verbracht werden dürfen.

Hintergrund:

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease - BT) ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder. Ziegen, Neuweltkameliden (unter anderem Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer sind für die BT ebenfalls empfänglich. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich.

Nachdem Deutschland in den Jahren 2006-2009 von der Blauzungenkrankheit betroffen war, war es von 2012 bis Dezember 2018 offiziell frei von dieser Tierseuche. Durch mehrere Ausbrüche galten dann seit Dezember 2018 große Teile Süddeutschlands und Westdeutschland bis heute als betroffene Gebiete. (Quelle: www.fli.de)

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit erhalten Sie auch über die Homepage des Friedrich-Löffler-Institutes oder direkt über diesen link: www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00023050/Steckbrief-Blauzungenkrankheit-2019-08-29-bf.pdf