Informationen des Landkreises zu Corona-Impfungen

Limburg-Weilburg. Ab März 2022 wird erstmals der Impfstoff Nuvaxovid der Firma Novavax in Hessen verfügbar sein. Es handelt sich um einen proteinbasierten Impfstoff zur Grundimmunisierung gegen COVID-19. Zugelassen ist dieser Impfstoff ab dem 18. Lebensjahr für bisher nicht geimpfte Personen. Zur vollständigen Grundimmunisierung sind zwei Impfdosen im Abstand von drei Wochen erforderlich. Für Auffrischimpfungen (Boosterungen) ist Nuvaxovid bisher noch nicht zugelassen.
Bundesweit wird zunächst nur eine begrenzte Anzahl von Impfdosen zur Verfügung stehen. Aus diesem Grunde wird die Impfstoffverteilung durch das Land Hessen, anteilig der Bevölkerungsdichte der jeweiligen Landkreise, nur an den öffentlichen Gesundheitsdienst erfolgen. Ziel dieses Vorgehens ist es, vorrangig Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind, die Gelegenheit einer Impfung mit dem neuen Impfstoff zu ermöglichen. Zeitnah werden die derart priorisierten Beschäftigten von ihren Arbeitgebern, also von der Impfpflicht betroffene Einrichtungen, nähere Informationen zum genauen Vorgehen erhalten.
Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis, dass die Nuvaxovid-Impfung zunächst nur mit entsprechendem Beschäftigungsnachweis erfolgen kann, bevor im weiteren Verlauf der Impfkampagne auch allen anderen Bürgerinnen und Bürgern eine Impfung mit diesem Impfstoff ermöglicht werden kann. Sobald der Impfstoff im Landkreis Limburg-Weilburg eingetroffen ist, wird die Kreisverwaltung entsprechend informieren.

Der Landkreis Limburg-Weilburg informiert außerdem über die aktuelle Impfempfehlung hinsichtlich einer 2. Auffrischimpfung: Die STIKO empfiehlt eine 2. Auffrischimpfung nach abgeschlossener COVID-19-Grundimmunisierung und erfolgter 1. Auffrischimpfung für 
•    Menschen ab dem Alter von 70 Jahren 
•    Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege
•    Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe 
•    Menschen mit einem Immundefekt ab dem 5. Lebensjahr 
•    Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solchen mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohnern

Nach 3 Monaten
Eine 2. Auffrischimpfung frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung ist empfohlen bei 
•    Menschen ab dem Alter von 70 Jahren
•    Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Betreuten in Einrichtungen der Pflege 
•    Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
•    immungeschwächten Menschen

Nach 6 Monaten
Eine 2. Auffrischimpfung frühestens 6 Monate nach der 1. Auffrischimpfung ist empfohlen bei
•    Tätigen in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen. 

Die STIKO geht davon aus, dass bei immungesunden Personen der Impfschutz nach der 1. Auffrischimpfung besser und ein längerer Impfabstand für den Langzeitschutz immunologisch günstiger ist. Nur in begründeten Einzelfällen kann die 2. Auffrischimpfung auch bei diesem Personenkreis bereits nach frühestens 3 Monaten erwogen werden. Alle Bürgerinnen und Bürger der oben genannten Indikationsgruppen sind bei einem zutreffenden Impfabstand ausdrücklich zur zweiten Auffrischimpfung aufgerufen! Diese 2. Auffrischimpfung gibt es bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, im Impfzentrum des Landkreises Limburg-Weilburg, Auf der Heide 3, 65553 Limburg, sowie bei den angegliederten Impfstellen des Landkreises durch das DRK Limburg und das DRK Oberlahn.