Kinderfreizeitbonus zur Teilnahme an kostenpflichtigen Angeboten

Limburg-Weilburg. Mit dem beschlossenen Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona 2021/2022“ soll verhindert werden, dass die Covid-19-Pandemie auch zu einer Krise für die Zukunft von Kindern und Jugendlichen wird. Mit dem Aktionsprogramm in Höhe von zwei Milliarden Euro will die Bundesregierung daher unter Nutzung bereits vorhandener Strukturen möglichst rasch Abhilfe schaffen. Ein wesentlicher Bestandteil des Aktionsprogramms ist der Kinderfreizeitbonus. Das Ziel des Kinderfreizeitbonus ist es unter anderem, Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen, Angebote zur Freizeitgestaltung insbesondere in den Ferien wahrzunehmen und Versäumtes nachzuholen. 
Daher sollen minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien (SGB II, SGB XII, AsylbLG, BVG) beziehungsweise Familien mit geringerem Einkommen (Kinderzuschlag, Wohngeld), die im August 2021 Leistungen beziehen, einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind erhalten. Kindern und Jugendlichen, die im August 2021 existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II, dem Bundesversorgungsgesetz oder dem AsylbLG erhalten, wird der Kinderfreizeitbonus kraft Gesetzes ohne Antrag nach dem jeweiligen Leistungsrecht gewährt.
Bezieherinnen und Bezieher von Kinderzuschlag wird der Kinderfreizeitbonus ebenfalls automatisch, und zwar von der Familienkasse, ausgezahlt. Davon umfasst sind auch Fälle, in denen Kinderzuschlag und Wohngeld bezogen wird. Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, müssen jedoch für die Auszahlung einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen. Weitere Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne die Wohngeldbehörde Limburg-Weilburg.