Landkreis Limburg-Weilburg hält gegenwärtig an Ausgangsbeschränkung fest

Limburg-Weilburg. Die Kreisverwaltung teilt nach der Sitzung des Katastrophenschutz-Verwaltungsstabes am Montag, 12. April 2021, mit, dass gegenwärtig an der für den Landkreis Limburg-Weilburg verfügten Ausgangsbeschränkung festgehalten werden müsse. Maßgeblich seien die hohen Inzidenzwerte im Landkreis. Seit dem 16. März 2021 lägen die Werte kontinuierlich über 100. In der Folgezeit seien die Werte, von kleineren Schwankungen abgesehen, bis zum 2. April 2021 auf 214,1 angestiegen. Im Anschluss daran sei dieser sehr hohe Wert zwar unterschritten worden, die Werte würden sich aber weiterhin in einem sehr hohen Bereich bewegen. Teilweise hätten die Werte bei rund 160 gelegen, danach sei aber ein erneuter Anstieg erfolgt.
Diese Entwicklung habe der Landkreis sehr intensiv bewertet. Dabei seien auch die gemachten Feststellungen eingeflossen, dass viele Infektionen auf den privaten Bereich beziehungsweise auf private Feiern und Begegnungen zurückzuführen seien. Ausgangsbeschränkungen seien grundsätzlich geeignet, dem entgegenzuwirken. Das hessische Eskalationskonzept, das in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen sei, biete für die Bewertung von Maßnahmen Orientierungshilfen. Maßnahmen seien demnach ab bestimmten Inzidenzwerten in Betracht zu ziehen. Ab einer Inzidenz von 200 würden dazu beispielsweise Ausgangsbeschränkungen zählen. Das Eskalationskonzept sei insoweit aber nicht starr, was bedeute, dass auch unterhalb der genannten Werte bei hohen Inzidenzwerten Raum für entsprechende Maßnahmen sei.
In verschiedenen hessischen Landkreisen seien daher Ausgangsbeschränkungen verfügt worden. Auch im Landkreis Limburg-Weilburg sei am 2. April 2021 erneut eine Ausgangsbeschränkung wirksam geworden. Eine entsprechende Maßnahme habe bereits Ende letzten Jahres beziehungsweise zu Beginn das Jahres 2021 erfolgen müssen. Dem habe sich auch eine Bewertung durch das Verwaltungsgericht Wiesbaden angeschlossen, wobei die Verfügung insoweit bestätigt worden sei.
Gegenwärtig sehe der Landkreis Limburg-Weilburg leider noch keine Möglichkeit, die Ausgangsbeschränkung aufzuheben. Die Kreisverwaltung macht weiter darauf aufmerksam, dass auf Bundesebene eine erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes beabsichtigt sei. Auch wenn die beabsichtigten Regelungen nicht spruchreif seien, gäben sie gleichwohl einen Anhalt für Bewertungen. Die sogenannte Notbremse, wozu auch Ausgangsbeschränkungen zählen würden, solle demnach bereits ab einer Inzidenz von 100 greifen. Man sei sich bewusst, welche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger damit verbunden seien. Eine Alternative sehe man aber zum aktuellen Zeitpunkt nicht. Entscheidend sei nun, dass bereits ergriffene Maßnahmen wie Impfungen, Testungen und Kontrolltätigkeiten greifen würden, um die Inzidenzwerte nachhaltig zu senken und sich Schritt für Schritt der Normalität zu nähern.