Landkreis Limburg-Weilburg verschickt Nachweis für Corona-Genesene

Limburg-Weilburg. Im Laufe dieser Woche beginnt das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Limburg-Weilburg damit, Bescheinigungen für den Nachweis einer Infektion mit dem Corona-Virus an genesene Bürgerinnen und Bürger zu versenden. Diese Bescheinigung ist dann für den Nachweis einer Infektion verwendbar. Darauf macht die Kreisverwaltung aufmerksam.
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat eine mehrsprachige Vorlage zur Verfügung gestellt, die auch vom Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Limburg-Weilburg verwendet wird. Das relevante Datum für den Beginn der Zählung der sechs Monate ist der Zeitpunkt des ersten positiven PCR-Abstrichs. Gültig ist diese Bescheinigung ab Tag 28 bis Tag 180 nach der Infektion – so lange gilt der Status Genesener als erfüllt. Wer mittlerweile zwei Impfungen erhalten hat und nach der zweiten Impfung 14 Tage vergangen sind, erfüllt den Status „Geimpfte Person“. Alternativ gilt auch über den Tag 180 nach einer Infektion mit dem Corona-Virus hinaus mit einer erfolgten Impfung der Status „Geimpfte Person“ als erfüllt.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Bürgertelefon der Kreisverwaltung telefonisch unter 06431 296-9666 zur Verfügung.