Landrat Köberle macht auf Informationsveranstaltung zum Kinderschutz aufmerksam

Das Amt für Jugend, Schule und Familie und das Jugendbildungswerk Limburg-Weilburg informieren weiter zum Thema: 
„Jugendarbeit und Kinderschutz – Vorlage von erweiterten Führungs- zeugnissen in der Kinder- und Jugendarbeit“ 
Der Gesetzgeber hat mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes 
zum 1. Januar 2012 in Paragraf 72 a Sozialgesetzbuch VIII die Pflicht zur Vorlage von Führungszeugnissen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe erweitert. 
Damit soll dem besonderen Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen, insbesondere bezogen auf Sexualstraftaten, Rechnung getragen werden. Ganz konkret soll damit die Tätigkeit beziehungsweise Beschäftigung einschlägig vorbestrafter Personen ausgeschlossen werden, um Missbrauchsfällen vorzubeugen und sie möglichst zu minimieren! Während zuvor lediglich hauptamtlich tätige Fachkräfte sowie Tagespflege- und Vollzeitpflegepersonen ein Führungszeugnis vorlegen mussten, gilt diese Verpflichtung seit einigen Jahren auch für nebenamtlich und ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendarbeit.
Um die betroffenen Kirchengemeinden, Vereine und Verbände, die Kinder- und Jugendarbeit betreiben, bei dieser Aufgabe zu unterstützen, haben bereits in den vergangenen Jahren mehrere Informationsveranstaltungen zum Thema im Landkreis Limburg-Weilburg stattgefunden! Im November 2021 bietet das Amt für Jugend, Schule und Familie in Kooperation mit dem Jugendbildungswerk Limburg-Weilburg wieder eine Informationsveranstaltung zum erweiterten Bundeskinderschutzgesetz an – dieses Mal wieder „live“ im Kreishaus in Limburg. Darauf macht Landrat Michael Köberle aufmerksam.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfahren alles Wissenswerte zur Organisation und Umsetzung des Paragrafen 72 a, SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe, im Landkreis Limburg-Weilburg. Darüber hinaus werden die wichtigsten Fakten zu sexualisierter Gewalt thematisiert, wie beispielsweise die Unterscheidung von Grenzverletzungen, übergriffigem Verhalten und strafrechtlich relevanten Formen von sexualisierter Gewalt.
Alle Interessierten sind am Dienstag, 2. November 2021, um 19 Uhr zu dieser Informationsveranstaltung in die Kreisverwaltung Limburg-Weilburg, Schiede 43, in Limburg eingeladen!
Eine Anmeldung ist erforderlich!
Anmeldungen bitte per Mail an das Jugendbildungswerk Limburg-Weilburg unter: jbw@limburg-weilburg.de
Die Veranstaltung wird selbstverständlich im Rahmen der aktuell gültigen Hygieneregeln durchgeführt. Es gilt die 3-G-Regel! 
Zum Einlass ist deshalb ein Negativnachweis in Verbindung mit einem Ausweisdokument erforderlich, also Impfnachweis, Genesenen-Nachweis oder Negativtest (kein Selbsttest!), der nicht älter als 24 Stunden ist. 
Die Anmeldefrist endet am 1. November 2021.
Ansprechpartnerinnen: 
Marina Lehn (Amt für Jugend, Schule und Familie), Telefon: 06431-296-804
Dorothee Valentin (Jugendbildungswerk), Telefon: 06431-296-363