Pressemitteilung des Staatlichen Schulamtes: Präsenzpflicht bis Mittwoch ausgesetzt Vorsichtsmaßnahmen nach Infektionsfall mit Omikron-Variante

Pressemitteilung des Staatliches Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg:

Präsenzpflicht bis Mittwoch ausgesetzt Vorsichtsmaßnahmen nach Infektionsfall mit Omikron-Variante Der gestern festgestellte erste Fall einer bestätigten Infektion mit der Omikron-Variante des Corona-Virus hat bis zum Beginn der Weihnachtsferien Auswirkungen auf den Schulbetrieb aller Schulen im Landkreis Limburg-Weilburg: Die Präsenzpflicht wird bis einschließlich Mittwoch ausgesetzt. Auf diese Vorsichtsmaßnahme, die das Gesundheitsamt vorgeschlagen hatte, haben sich nach intensiven Beratungen Schulträger, Staatliches Schulamt und Gesundheitsamt geeinigt. Konkret bedeutet das, dass die Schulen bis einschließlich Mittwoch Unterricht nach Plan anbieten. Die Eltern können aber selbst entscheiden, ob ihr Kind daran teilnimmt oder lieber von zuhause aus arbeitet. Für den Präsenzbetrieb bis zu den Weihnachtsferien hat das Gesundheitsamt darüber hinaus tägliche Testungen an allen Schulen sowie eine FFP2-Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen angeordnet.

Hintergrund ist, dass an einer Schule am Freitag ein bestätigter Fall mit dem Omikron-Virus festgestellt worden ist. Alle Mitschülerinnen und Mitschüler sowie Lehrkräfte, die mit der infizierten Person im Unterricht Kontakt hatten, mussten sich bereits am Freitag in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Aufgrund zahlreicher Kontakte im Umfeld, die auch in etliche andere Schulen reichen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Folgeinfektionen gekommen sein könnte, da die Omikron-Variante als leicht übertragbar gilt. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass mehrere andere Schulen betroffen sein könnten, so soll durch die ergriffenen Maßnahmen die Gefahr einer möglichen Weiterverbreitung stark reduziert werden. So sollen auch weitere Quarantäne-Maßnahmen verhindert werden, die laut den RKI-Vorgaben bei der Omikron-Variante auch für Geimpfte und Genesene erforderlich sind.

Die Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen regelt in §13 (4), dass Eltern ihr Kind vom Präsenzunterricht abmelden können. Von dieser Regelung können die Eltern für die kommenden drei Tage auch kurzfristig Gebrauch machen. Wenn sie wollen, dass ihr Kind aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens bis zu den Weihnachtsferien lieber zuhause beschult wird, reicht eine kurze Nachricht an die Schule aus. Für alle übrigen Kinder läuft der Präsenzunterricht nach Plan weiter, wobei aufgrund der Anordnung des Gesundheitsamts an allen drei Schultagen ein Test erforderlich ist, der auch von Geimpften, Geboosterten oder Genesenen durchzuführen ist. Darüber hinaus sind an den weiterführenden Schulen zudem FFP2-Masken zu tragen.