Zwei Buchen im Weilburger Schlossgarten werden stark zurückgeschnitten

Eine der beiden betroffenen Blutbuchen im Schlossgarten in Weilburg.

Limburg-Weilburg. Die „Buchen am Schloss“ im Weilburger Schlossgarten sind eines von insgesamt 40 Naturdenkmälern im Landkreis Limburg-Weilburg. Naturdenkmäler sind Einzelschöpfungen der Natur, die wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit unter den besonderen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes gestellt wurden.
Überwiegend handelt es sich dabei um Bäume mit bizarrem Wuchs oder von außergewöhnlicher Größe. Zum Naturdenkmal „Buchen am Schloss“ gehören insgesamt drei Blutbuchen (Fagus sylvatica ‚Atropunicea‘) und eine Hainbuche (Carpinus betulus). Die markanten und eindrucksvollen Bäume wurden wegen ihrer stark wulstigen Stämme, ihrer ausgeprägten Wurzelanläufe und der mächtigen Kronen per Verordnung vom 22. Juli 1938 durch den damaligen Oberlahnkreis unter Schutz gestellt. Die vier Bäume sind Eigentum des Landes Hessen – Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises ist sowohl für die Pflege und die Erhaltung der Naturdenkmäler als auch für deren Verkehrssicherheit verantwortlich. Zu diesem Zweck werden sämtliche Naturdenkmäler im Landkreis regelmäßig kontrolliert und, wenn nötig, von einem Fachgutachter untersucht. Dabei geht es vor allem um die sogenannte Stand- und Bruchsicherheit der Bäume. In diesem Punkt gehören zwei der vier Buchen im Weilburger Schlossgarten seit einigen Jahren zu den „Sorgenkindern“. Das Alter der Bäume und vor allem der Befall durch fäulniserregende und holzabbauende Pilze machen ihnen zu schaffen.
1992 wurden an der Blutbuche nahe der Kirche erstmals Pilzfruchtkörper – vermutlich des Riesenporlings – festgestellt. Im Jahr 2003 wurden dann auch an der Blutbuche an der Brüstung des Schlossgartens Pilzfruchtkörper entdeckt, und zwar die des Wulstigen Lackporlings. Auf die Vitalität und die Verkehrssicherheit der beiden Bäume hatte sich dies zunächst nicht nachteilig auswirkt, was durch Fachgutachten aus den Jahren 1993, 1997 und 2003 jeweils bestätigt wurde. Erst 2011 verschlechterte sich der Vitalitätszustand der beiden Blutbuchen wegen des fortschreitenden Pilzbefalls deutlich. Bei der Untersuchung aus diesem Jahr wurde an dem Baum an der Kirche noch ein zweiter Pilz, der sogenannte Brandkrustenpilz, festgestellt. Das Gutachten bescheinigte beiden Bäumen einen insgesamt deutlich verschlechterten Allgemeinzustand, ohne dass zunächst jedoch akuter Handlungsbedarf bestand. Das änderte sich nach der Begutachtung 2014. Im Ergebnis dieser Untersuchung stellte das Gutachten erstmals eine mangelnde Bruchsicherheit an beiden Bäumen fest. Um den verkehrssicheren Zustand wiederherzustellen, mussten die Blutbuche nahe der Kirche um rund 20 Prozent und die Blutbuche an der Brüstung sogar um rund 30 Prozent in der Krone eingekürzt werden.
Das aktuelle Gutachten von November 2020 empfiehlt für beide Bäume weitere starke Kroneneinkürzungen, um die Windlast zu reduzieren und die Bruchsicherheit der Bäume wiederherzustellen. Dieser Schritt ist sicherlich schmerzlich und wird den Absterbeprozess der beiden Blutbuchen im Schlossgarten auch nicht aufhalten können. Es ist jedoch die einzige Möglichkeit, die Bäume noch für einen gewissen Zeitraum zu erhalten und gleichzeitig die Verkehrssicherheit sicherstellen zu können.