Der Anteil schwerbehinderter Menschen an der Gesamtbevölkerung im Landkreis Limburg-Weilburg liegt zum 31.12.2016 bei 11,3 %. Der Anteil ist damit höher als im Regierungsbezirk Gießen und deutlich höher als in Hessen. Da einige Personen kein Interesse an der versorgungsamtlichen Feststellung ihrer Schwerbehinderteneigenschaft haben, ist deren Zahl unerfasst und die Gesamtzahl der schwerbehinderten Menschen dürfte somit höher sein.

Gut 75 % der schwerbehinderten Personen haben einen Behinderungsgrad von 50 %, ca. ein Viertel ist zu 100 % behindert.

Kinder mit Behinderung oder drohender Behinderung haben Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe (SGB IX), um die Eingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen, die soziale Entwicklung zu fördern und Benachteiligungen abzubauen.

In den Kindertageseinrichtungen des Landkreises ist die Zahl der Leistungsberechtigten auf Einzelintegration seit Jahren leicht rückläufig.

Schüler mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung oder drohender Behinderung haben Anspruch auf Teilhabeassistenz (SGB XII und SGB VIII), um im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht die Bildungschancen zu bekommen, die ihnen trotz Behinderung möglich sind. Teilhabeassistenzen sind eine Hilfemaßnahme und keine pädagogische unterrichtliche Fördermaßnahme. Sie begleiten Kinder und Jugendliche im Alltag und übernehmen sowohl pflegerische Hilfen, lebenspraktische Aufgaben, soziale und emotionale Unterstützung als auch Hilfestellung im Unterricht und bei der Kommunikation.

Genau gegenteilig zu den Zahlen der Leistungsberechtigten von Einzelintegrationen verläuft die Entwicklung der Leistungsberechtigten mit Anspruch auf eine Teilhabeassistenz an den Regel- und Förderschulen. Hier ist in den letzten Jahren ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen.

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