Als Maßstab für die Chancengleichheit von Frauen und Männern kann der sogenannte Gender-Index angesehen werden. Der Gender-Index überprüft anhand von 21 Indikatoren in sechs Handlungsfeldern (Arbeit, Einkommen, Gesellschaftliche Einflussnahme, Gesundheit, Wissen, Zeitverwendung), inwieweit die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Bundesrepublik bis auf die Ebene der Landkreise verwirklicht ist. Damit stellt das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) das zentrale Messinstrument für das handlungsleitende Prinzip des Gender-Mainstreamings in der Stadt- und Regionalentwicklung zur Verfügung.

Bei den einzelnen Handlungsfeldern punktet der Landkreis besonders bei Gesundheit, Zeitverwendung und gesellschaftlicher Einfluss – hier liegt der Landkreis über dem Bundes- und Landesschnitt - während er bei Arbeit und Einkommen hinter den anderen Vergleichsebenen und bei Wissen sogar hinter den Nachbarkreisen deutlich zurück liegt.

Im Kreistag stellen die Frauen immerhin ein Viertel der Mandatsträger, wobei ihr Anteil im Vergleich der Kommunalwahlen 2011 und 2016 von 28 % auf 24 % gesunken ist. Bei den einzelnen im Kreistag vertretenen Fraktionen liegt der Anteil der Frauen bei der FDP und der Linken bei 0 %, während er bei Bündnis 90/Die Grünen sogar 40 % beträgt.

Oft wird der zu geringe politische Einfluss der Frauen thematisiert. Mit Quoten versucht man hier der tendenziellen Unterrepräsentierung von Frauen entgegenzuwirken. Im Landkreis Limburg-Weilburg bestätigt sich der wesentlich geringere Einfluss der Frauen auf die Kommunalpolitik. Nach Auszählung aller Gemeindevertretungen, Gemeindevorstände, Stadtverordnetenversammlungen, Magistrate, Bürgermeister und der entsprechenden Kreisorgane ergibt sich folgendes Bild: Frauen stellen auf den verschiedenen Ebenen nur 16,5 % der Mandatsträger.

In den einzelnen Kommunen variiert der Frauenanteil in den Gremien zwischen direkt gewählten Mandatsträgerinnen in den Gemeindevertretungen und Stadtverordneten-versammlungenund dem Anteil in den Gemeindevorständen und Magistraten.